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Meine Leistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) abgerechnet oder es wird zwischen uns eine
Vergütungsvereinbarung getroffen. Diese kann in Form einer
Pauschalvergütung oder Zeitvergütung ausgestaltet sein.
Eine Erstberatung kostet bei mir idR zwischen EUR 150 –
EUR 180,00 zzgl. Mehrwertsteuer. In Einzelfällen kann von
diesem Rahmenbetrag auch abgewichen werden. Im
Erstberatungsgespräch erhalten Sie auch einen Überblick
über die evtl. weiteren entstehenden Kosten.
Sollten Sie meine Vergütung und die Gerichtskosten nicht
aus eigenen Mitteln bezahlen können, gibt es die
Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Informationen dazu
und Prozesskostenhilfeanträge erhalten Sie bei mir.
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