Kosten

Meine Leistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet oder es wird zwischen uns eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Diese kann in Form einer Pauschalvergütung oder Zeitvergütung ausgestaltet sein.

Eine Erstberatung kostet bei mir idR zwischen EUR 150 – EUR 180,00 zzgl. Mehrwertsteuer. In Einzelfällen kann von diesem Rahmenbetrag auch abgewichen werden. Im Erstberatungsgespräch erhalten Sie auch einen Überblick über die evtl. weiteren entstehenden Kosten.

Sollten Sie meine Vergütung und die Gerichtskosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Informationen dazu und Prozesskostenhilfeanträge erhalten Sie bei mir.



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